AGB Impressum - Tinte & Druck

Tinte & Druck
by Moschitz
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Martin Moschitz
Kaiser Josefplatz 8
A-9500 Villach
Tel.: 0043 4242 27484
Fax: 0043 4242 27484
Web: www.tinteunddruck.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und
zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers
wird ausdrücklich widersprochen. Sollten unsere Geschäftsbedingungen geändert werden,
werden wir dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersenden. Die Änderung gilt
als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich
widerspricht.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1.Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und
unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von
Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen, fernschriftlichen oder E-Mail-Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung
auch durch Rechnung ersetzt werden.
2.Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte,
Maß- u. Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als
Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von
Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3.Die Mitarbeiter von Martin Moschitz sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen.
4.Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein durch Martin Moschitz eingeräumtes Kreditlimit,
so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise
1.Soweit nichts anderes angegeben ist sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen
Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer
Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
2.Die Preise gelten in Euro (€),sofern nichts anderes vereinbart ist zuzüglich Verpackung,
Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab
Lager oder bei Direktversand ab Österreichischer Grenze.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1.Termine und Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Die Lieferung steht unter dem
Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von Martin Moschitz durch Lieferanten und
Hersteller.
2.Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Frist von
zumindest zwei Wochen zu setzen. Sodann ist der Käufer berechtigt, insoweit vom Vertrag
zurückzutreten. als die Ware bei Fristablauf noch nicht versendet worden ist. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse ,behördliche Anordnungen,
Nichterteilung von Aus-,Ein- oder Durchführgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur
Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder
Art, Verkehrsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten, verlängern festvereinbarte
Lieferfristen um die Dauer der hindernden Umstände bis zu drei Monate. Bei längerer Dauer
sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung
des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.
3.Verlängert sich gemäß Absatz 2 die Lieferzeit oder wird Martin Moschitz von seiner Verpflichtung
frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Auf die genannten
Umstände kann sich Martin Moschitz nur berufen ,wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt
wurde.
4.Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 5 Annahmeverzug
1.Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände
auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Martin Moschitz kann sich hierzu auch einer
Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2.Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der entstehen-
den Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens
€25,- zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt, anfallende höhere Lagerkosten zu fordern.
3.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegen-
stände verweigert oder erklärt die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Martin Moschitz vom
Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Martin Moschitz ist
berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten
Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Liefermenge
Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei Martin Moschitz und dem Frachtführer
angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als
Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Martin Moschitz verlassen
hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall verein-
bahrte Übernahme der Transportkosten durch Martin Moschitz hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung
1.Für alle neuen Geräte und Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist ab jeweiliger
Übergabe nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
2.Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.
Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benützung, Lagerung und Handhabung
der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und
Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3.Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes
schriftlich mitteilen.
4.Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue
Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer, eine Kopie des
Lieferscheines bzw. Rechnung ,mit dem das Gerät geliefert wurde, an Martin Moschitz
einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte
dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da
diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und
werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum
Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder
ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
5.Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des
Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen,
wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine
Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.
6.Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche beste-
hen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere
Verschleißmaterialien.
7.Gewährleistungsansprüche gegen Martin Moschitz stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und
sind nicht abtretbar.
8.Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer
uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten
Eigenschaft.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1.Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder
bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser
Eigentum (Vorbehaltsware).Solange der Käufer nicht in Verzug ist, darf er die Vorbehaltsware
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern
und die Forderungen aus der Weiterveräußerung einziehen Die Befugnis der
Weiterveräußerung und die Einziehungsermächtigung können widerrufen werden, wenn der
Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist und sonst Umstände
bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern. Die Forderungen des Käufers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden hiermit an uns abgetreten. Sie dienen der
Sicherung unserer Ansprüche in derselben Weise wie die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert
der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen den Wert der zu sichernden
Forderungen um mehr als 20%,sind wir verpflichtet, auf Anfordern des Kunden voll bezahlte
Lieferungen insoweit freizugeben.
2.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Martin Moschitz.

hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
3.Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche
Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Martin Moschitz berechtigt die Vorbehaltsware zurückzuneh-
men oder allenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu ver-
langen .In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Zahlung
1.Die Rechnungen sind per Vorauskasse, per Nachnahme, oder bei Abholung zahlbar,
soweit nichts anderes vereinbart ist.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, das heißt zu Lasten des Käufers per Post, Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die
Ware kann gegen eine geringe Gebühr bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen
Transportschäden versichert werden.
2.Wir sind berechtigt ,trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf
dessen ältere Schulden anzurechnen.  Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und Zinseszinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks
werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4.Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Verzugszinsen in Höhe von 11% zu verrechnen.
5.Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der
Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei
Wochen in Verzug, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig. Dasselbe gilt,
wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen
Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern,
insbesondere Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens. Unter
den vorgenannten Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und
anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6.Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.

§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der
Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß § 8 Absatz 7
dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt, werden wir die Zustimmung
erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der
Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung positiver Vertragsverletzung, culpa
in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere
Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Weiters haftet Martin Moschitz nicht für direkte oder indirekte
Folgeschäden (entgangener Gewinn, entstandene Kosten bzw. Kosten einer Ersatzvornahme).

§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum eigenen
Gebrauch überlassen d.h.er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.
Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus
entstandenen Schaden. Unsere Kunden müssen die Erlaubniss für die Verwendung eines Motiv selbst einholen, wir übernehmen keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen.

§ 14 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von Martin Moschitz
zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von Martin Moschitz erkennbar sind und vertraulich zu halten
sind, unbefristet geheim zuhalten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des
Vertragszweckes erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in
irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 15 Datenschutz
Wir sind berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den
Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten
sowie an konzernmäßig gebundene Unternehmen im In und Ausland zu übermitteln.

§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Martin Moschitz
und dem Käufer gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wien.

§ 17 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die
Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst
nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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